AGB

1. Allgemeines
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
(2) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
(4) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich
gemacht werden und sind uns, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese
dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zulässigerweise Lieferungen übertragen haben.
(5) Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachten. Sie stellen insbesondere keine Beschaffenheitsgarantie, sondern lediglich Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware dar, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Preise/Zahlung
(1) Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Leistungen und Preise. Zusätzliche vom Kunden beauftragte Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Kunden zu erfolgen, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(4) Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Das Geltendmachen eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
(6) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3. Lieferung
(1) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefern wir ab Werk.
(2) Liefertermine und -fristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
(3) Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fest/fix bezeichnet sind, kann uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist geraten wir in Verzug, soweit nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart worden ist.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

4. Versand, Gefahrenübergang
(1) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen Versand und Transport auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
(2) Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang hat der Kunde zu tragen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

5. Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
Liegen die Voraussetzungen eines Annahmeverzuges vor, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
gelieferten Gegenstände pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist zur Durchführung von Service- und Wartungsarbeiten auf eigene Kosten verpflichtet, soweit diese üblicherweise an dem gelieferten Gegenstand durchgeführt werden. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten
gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern.
(3) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Alle uns entstehenden Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Intervention erfolgreich war und sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können.
(4) Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Gegenständen. Der Kunde überträgt uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Absatzes 1.
(5) Der Kunde ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er sich nicht in Verzug befindet, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen (nachstehend auch kurz Weiterveräußerung genannt). Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterver-äußerung nicht ermächtigt.
(6) Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehalts-ware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.
(7) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Ge-genständen zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Ver-äußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
(8) Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
(9) Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, so hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
(10) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfundzwanzig (25) Prozent, werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Gewährleistung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Lieferer,
soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich, die Mängel schriftlich anzuzeigen (vgl. § 377 HGB); es genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben.
Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
(2) Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(4) Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir Mängel im Wege der Nacher-
füllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien
Sache; dabei tragen wir nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten.
Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
(5) Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern.
(6) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Solange wir unseren Verpflichtungen zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache, nachkommen, hat der Kunde kein Recht, eine Herabsetzung der Vergütung zur verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt.
(8) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Gegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(9) Für etwaige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen in Ziffer 9.
(10) Soweit nicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig.

8. Unmöglichkeit
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

9. Haftungsbegrenzung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern durch diese
keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht im Fall im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels

10. Rechtliche Hinweise zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Für den Fall rechtsgeschäftlicher Beziehungen zu einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB geben wir folgende Erklärung ab:

Wir sind bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus unserer Vertragsbeziehung auf einvernehmliche Weise beizulegen. Wir sind zur Durchführung eines Vermittlungsverfahrens vor der Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. bereit.

Folgende Daten zur Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. werden mitgeteilt:

Straßburger Straße 8
77694 Kehl
Telefon: +49 7851 79579
Telefax: +49 7851 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Diese Schlichtungsstelle ist eine „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ nach § 4 Abs. 2 Satz 2 VSBG. Die Vermittlungsverfahren sind, von Missbrauchsfällen abgesehen, für den Kunden kostenfrei. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist während der Dauer des Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht der Rechtsweg offen.

11. Sonstiges
(1) Alleiniger Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.
(3) Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.